Verurteilung wegen Dreifachmord von Langweid rechtskräftig
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 20/2025
Verurteilung wegen Dreifachmord von
Langweid rechtskräftig
Beschluss vom 21. Januar 2025 – 1 StR 555/24
Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten wegen drei Fällen des Mordes sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es hat ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Sportschütze, drei Nachbarn, gegen die er wegen jahrelanger, selbstverschuldeter Streitereien eine tiefe Abneigung hegte, mit Kopfschüssen, um den Auseinandersetzungen ein Ende zu bereiten. Im Anschluss schoss er durch die Wohnungstür des Sohnes eines Nachbarn, um auch ihn und seine Lebensgefährtin, die er in „Sippenhaft“ nahm, zu töten. Die beiden überlebten den Angriff, wurden dabei jedoch schwer verletzt.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Augsburg – Urteil vom 26. Juli 2024 – 4 Ks 401 Js 125754/23
Karlsruhe, den 29. Januar 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Telefax (0721) 159-5501
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