Verhandlungstermin am 30. August 2017, 9.15 Uhr, in Sachen 2 StR 24/16 (Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom Vorwurf der Untreue)
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 131/2017
Verhandlungstermin am 30. August 2017, 9.15 Uhr, in Sachen
2 StR 24/16 (Freispruch des Finanzstaatssekretärs
und eines hochrangigen Finanzbeamten
vom Vorwurf der Untreue)
Das Landgericht Schwerin hat die Angeklagten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Ihnen war zur Last gelegt worden, im Tatzeitraum (2003 bis 2005) Finanzämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern angewiesen zu haben, von den Gemeinden ausgestellte rechtswidrige Bescheinigungen nach dem Investitionszulagengesetz 1999 anzuerkennen. Dadurch bewirkte unberechtigte Auszahlungen und unterbliebene Rückforderungen von Investitionszulagen hätten der öffentlichen Hand einen Nachteil in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro zugefügt. Gegen dieses freisprechende Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt; sie rügt die Verletzung materiellen Rechts.
Vorinstanz:
Landgericht Schwerin – 364 Js 16 530/06 – 31 KLs 1/10 – 1 Ss 101/15 – Entscheidung vom 9.3.2015
Karlsruhe, den 24. August 2017
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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