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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen der Ermordung eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle Nr. 8/2025 Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen der Ermordung eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau rechtskräftig Beschluss vom 9. Januar 2025 – 2 StR 291/24 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im zweiten Rechtsgang die Revision der Angeklagten gegen ihre erneute Verurteilung wegen Mordes an einem vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau verworfen. Das Landgericht Frankfurt am Main, an das der 2. Strafsenat die Sache nach Aufhebung der ersten Verurteilung der Angeklagten durch das Landgericht Hanau zurückverwiesen hatte, hat die Angeklagte im zweiten Rechtsgang wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen wiederum zu lebenslanger…
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T-350/24 – Compass-Datenbank/ Kommission

CURIA - Documents Language of document : BESCHLUSS DES GERICHTS (Vierte Kammer)7. Januar 2025(*)„ Zugang zu Dokumenten – Kommerzielle Weiterverwendung von Dokumenten der Kommission – Untätigkeitsklage – Stellungnahme, mit der die Untätigkeit beendet wird – Erledigung “In der Rechtssache T‑350/24,Compass-Datenbank GmbH mit Sitz in Wien (Österreich), vertreten durch Rechtsanwalt F. Galla,Klägerin,gegenEuropäische Kommission, vertreten durch K. Herrmann und A.‑C. Simon als Bevollmächtigte,Beklagte,erlässtDAS GERICHT (Vierte Kammer)unter Mitwirkung des Präsidenten R. da Silva Passos sowie der Richterinnen I. Reine und T. Pynnä (Berichterstatterin),Kanzler: V. Di Bucci,aufgrund des schriftlichen VerfahrensfolgendenBeschluss1        Mit ihrer Klage nach Art. 265 AEUV beantragt die Klägerin, die Compass-Datenbank GmbH, festzustellen, dass die Europäische Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, zu ihrem…
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T-395/24 – Freiraum/ EUIPO – MeisterLabs (MemoMeister)

CURIA - Documents Language of document : BESCHLUSS DES GERICHTS (Zweite Kammer)8. Januar 2025(*)„ Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung der Hauptsache “In der Rechtssache T-395/24,Freiraum GmbH mit Sitz in Stuttgart (Deutschland), vertreten durch Rechtsanwälte F. Buchmann und B. Krahmer, Klägerin,gegenAmt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch D. Stoyanova-Valchanova als Bevollmächtigte,Beklagter,andere Beteiligte des Verfahrens vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht:MeisterLabs GmbH mit Sitz in Vaterstetten (Deutschland), vertreten durch Rechtsanwalt T. Müller, erlässtDAS GERICHT (Zweite Kammer)unter Mitwirkung der Präsidentin A. Marcoulli (Berichterstatterin) sowie der Richterinnen V. Tomljenović und L. Spangsberg Grønfeldt,Kanzler: V. Di Bucci,aufgrund des schriftlichen VerfahrensfolgendenBeschluss1        Mit ihrer Klage nach Art. 263…
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Verurteilung wegen eines geplanten Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt mit einem Kraftfahrzeug rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle Nr. 7/2025 Verurteilung wegen eines geplanten Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt mit einem Kraftfahrzeug rechtskräftig Beschluss vom 7. Januar 2025 - 3 StR 542/24 Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Januar 2025 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Neuruppin verworfen. Das Landgericht hat den zum Urteilszeitpunkt 17 Jahre alten Angeklagten am 2. August 2024 wegen "Verabredung zum Mord sowie des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins in zwei Fällen" zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen radikalisierte sich der in Brandenburg wohnende russische Angeklagte…
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