Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des früheren Geschäftsführers der Universitätsklinikum Mannheim GmbH wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz (a.F.)

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des früheren Geschäftsführers der Universitätsklinikum Mannheim GmbH wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz (a.F.)

Pressemitteilung 193/21 vom 25.10.2021

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