Bundesgerichtshof: Aussetzung des Verfahrens zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 35/2025
Bundesgerichtshof: Aussetzung des Verfahrens zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte
Beschluss vom 18. Februar 2025 – VI ZR 64/24
Der VI. Zivilsenat hat am 18. Februar 2025 über wechselseitige Revisionen verhandelt, in denen sich die Frage stellt, welche Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks Betroffenen zustehen, über die auf der Plattform dieses Netzwerks falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Hinsichtlich des Sachverhalts und des bisherigen Prozessverlaufs wird auf die Pressemitteilung Nr. 027/2025 vom 6. Februar 2025 hingewiesen.
Nach ausführlicher Erörterung in der mündlichen Verhandlung hat der VI. Zivilsenat am Ende der Sitzung das Verfahren analog § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-492/23 ausgesetzt.
Vorinstanzen:
LG Frankfurt a.M. – Entscheidung vom 8. April 2022 – 2-03 O 188/21
OLG Frankfurt a.M. – Entscheidung vom 25. Januar 2024 – 16 U 65/22
Karlsruhe, den 18. Februar 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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