Aufhebung des Verhandlungstermins am 2. Mai 2024 um 11.30 Uhr in Sachen I ZR 88/23 (Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten)
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 101/2024
Aufhebung des Verhandlungstermins am 2. Mai 2024 um
11.30 Uhr in Sachen I ZR 88/23 (Erstattung von
Verlusten bei unerlaubten Sportwetten)
Zum Sachverhalt und zum bisherigen Prozessverlauf wird auf die Pressemitteilung Nr. 62/24 vom 15. März 2024 verwiesen. Der Senat hatte den Parteien mit Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 seine vorläufige rechtliche Bewertung mitgeteilt.
Nachdem die Beklagte ihre Revision zurückgenommen hat, ist der Verhandlungstermin aufgehoben worden.
Karlsruhe, den 30. April 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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