C-276/20 – B (Indemnisation des acheteurs de véhicules munis de dispositifs d’invalidation)

C-276/20 – B (Indemnisation des acheteurs de véhicules munis de dispositifs d’invalidation)

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:C:2025:104

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

29. Januar 2025(*)

„ Streichung “

In der Rechtssache C‑276/20

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Erfurt (Deutschland) mit Entscheidung vom 15. Juni 2020, beim Gerichtshof eingegangen am 24. Juni 2020, in dem Verfahren

A. G. E.

gegen

B AG

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

–        von A. G. E., vertreten durch Rechtsanwalt G. Lenuzza,

–        der B AG, vertreten durch Rechtsanwalt T. André, Rechtsanwältin M. de Lind van Wijngaarden sowie Rechtsanwälte H.‑P. Schroeder und B. Wolfers,

–        der deutschen Regierung, vertreten durch J. Möller, F. Halibi, M. Hellmann und D. Klebs als Bevollmächtigte,

–        der polnischen Regierung, vertreten durch B. Majczyna als Bevollmächtigten,

–        der Europäischen Kommission, vertreten durch F. Erlbacher, G. Gattinara, M. Noll‑Ehlers und P. Van Nuffel als Bevollmächtigte,

nach Anhörung des Generalanwalts A. Rantos

folgenden

Beschluss

1        Das Landgericht Erfurt (Deutschland) hat dem Gerichtshof auf ein Auskunftsersuchen hin am 6. Januar 2025 über e‑Curia mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C276/20 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 29. Januar 2025

Der Kanzler

 

Der Präsident

A. Calot Escobar

 

K. Lenaerts



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