57/2022 : 31. März 2022 – Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-168/21
Procureur général près la cour d’appel d’Angers
DFON
Generalanwalt Rantos: Die vollstreckende Justizbehörde kann die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nicht mit der Begründung ablehnen, dass ein Teil der im ausstellenden Mitgliedstaat als einheitliche Straftat verfolgten Handlungen im vollstreckenden Mitgliedstaat strafrechtlich nicht geahndet werden könne
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Generalanwalt Rantos: Die vollstreckende Justizbehörde kann die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nicht mit der Begründung ablehnen, dass ein Teil der im ausstellenden Mitgliedstaat als einheitliche Straftat verfolgten Handlungen im vollstreckenden Mitgliedstaat strafrechtlich nicht geahndet werden könne
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