Home

Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 23.03.2026 Nr. 054/2026 Die Pressemitteilung ist auch in englicher Sprache verfügbar. Urteile vom 23. März 2026 - VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Privatpersonen nicht von Kraftfahrzeugherstellern verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen. Er hat die Revisionen der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen und die klageabweisenden Berufungsurteile damit bestätigt. Sachverhalt: Die Kläger sind Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. Die Beklagten sind weltweit tätige Automobilhersteller. Bei der Beklagten im Fall VI ZR 334/23 handelt es sich um die…
READ ARTICLE

No right to early combustion engine phase-out

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 23.03.2026 Nr. 054/2026 Judgments of 23 March 2026 - VI ZR 334/23 and VI ZR 365/23 The Sixth Civil Panel of the Federal Court of Justice (BGH, Bundesgerichtshof) has ruled that private individuals cannot demand that motor vehicle manufacturers cease to place on the market passenger cars with combustion engines before the deadline set by the EU Regulation setting CO2 emission standards for passenger cars. It dismissed the appeals on points of law of the executive directors of Environmental Action Germany (Deutsche Umwelthilfe, DUH), thereby upholding the appeal judgments dismissing the action. Facts and Circumstances: The claimants are…
READ ARTICLE

Verhandlungstermin am 18. Juni 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 226/25 bis I ZR 230/25 (Auskunftsanspruch gegen Wirtschaftsauskunftei)

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 20.03.2026 Nr. 052/2026 Verhandlungstermin am 18. Juni 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 226/25 bis I ZR 230/25 (Auskunftsanspruch gegen Wirtschaftsauskunftei) Der unter anderem für Ansprüche aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in fünf Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Wirtschaftsauskunftei von ihrer automatisierten Datenverarbeitung betroffenen Personen Auskunft über das der Bildung ihrer Scorewerte zugrundeliegende Verfahren erteilen muss. Sachverhalt: Die Beklagte betreibt eine Wirtschaftsauskunftei. Das Bonitätsinformationssystem der Beklagten baut auf der Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Wirtschaftsdaten natürlicher und juristischer Personen auf. Diese Daten…
READ ARTICLE

Freispruch durch das Landgericht Dresden vom Vorwurf des Anzündens der Lebensgefährtin rechtskräftig

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 20.03.2026 Nr. 053/2026 Beschluss vom 27. Januar 2026 - 5 StR 638/25 Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen. Da die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil nunmehr zurückgenommen hat, ist dieses damit rechtskräftig. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, am 23. Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin, die Nebenklägerin, im Streit mehrfach geschlagen, mit Ethanol übergossen und…
READ ARTICLE