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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

Bundesgerichtshof entscheidet über weitere Nichtzulassungsbeschwerden betreffend die Lieferung von Corona-Schutzmasken

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 08.04.2026 Nr. 062/2026 Beschlüsse vom 31. März 2026 - VIII ZR 23/25 und VIII ZR 36/25 Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. März 2026 in zwei, die Lieferung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie betreffenden Verfahren, in denen die Kaufverträge dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) unterfallen, entschieden und in einem Fall (VIII ZR 36/25) auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland hin die Revision zugelassen und in dem anderen Fall (VIII ZR 23/25) deren Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Sachverhalt: Die an den Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beteiligten Unternehmen (im Folgenden jeweils auch:…
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Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Tötung eines Wachmanns in einer Asylbewerberunterkunft rechtskräftig

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 08.04.2026 Nr. 061/2026 Beschluss vom 22. Januar 2026 - 6 StR 473/25 Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der angeklagten Person gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam verworfen, das wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 8 Monaten erkannt hat. Nach den Feststellungen lebte die angeklagte Person im Jahr 2023/24 in Potsdam in verschiedenen Asylbewerberunterkünften. Dort verletzte sie im Februar 2023 eine Mitbewohnerin mit einem Messer am Arm. Im Mai 2024 stach sie einem in der Unterkunft tätigen Wachmann unvermittelt mit einem Messer zweimal in die Brust. Der…
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Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 30.03.2026 Nr. 059/2026 Beschluss vom 19. März 2026 - 6 StR 4/26 Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 30. September 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts stach der Angeklagte mit einem Messer auf dem Gehweg vor dem Haus der Familie auf seine Ehefrau ein, weil er sich von ihr provoziert und nicht genug wahrgenommen fühlte. Dabei versetzte er ihr mehrere, teils tiefe Stiche…
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Verhandlungstermin am 11. Juni 2026, 9:00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25 (Ersatzanspruch wegen der Kosten einer Schufa-Bonitätsauskunft)

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 27.03.2026 Nr. 058/2026 Sachverhalt: Der schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt in zwei Parallelsachen (VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25) über die Frage, ob die Kosten einer vor Einleitung des Rechtsstreits eingeholten Auskunft über die Bonität der beklagten Partei im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangt werden können. In beiden Fällen erbrachte die Klägerin für den jeweiligen Beklagten Abfallentsorgungsleistungen. In der Sache VII ZR 93/25 hatte die Klägerin das vertragsgemäß fällige Entsorgungsentgelt für die Monate November und Dezember 2023 gegenüber dem Beklagten abgerechnet. Eine Lastschrift der Klägerin zum Fälligkeitszeitpunkt wurde zurückgebucht. Nachdem…
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