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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

Bundesgerichtshof bestätigt lange Haftstrafen für Entführer einer Kölner Psychotherapeutin

Mitteilung der Pressestelle Nr. 180/2025 Bundesgerichtshof bestätigt lange Haftstrafen für Entführer einer Kölner Psychotherapeutin Beschlüsse vom 24. September 2025 – 2 StR 129/25 Das Landgericht Köln hat die Entführer einer Psychotherapeutin wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von elf Jahren bzw. acht Jahren und sechs Monaten verurteilt und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Nach den Urteilsfeststellungen überfielen die Angeklagten die Therapeutin eines der beiden Angeklagten an einem Freitagnachmittag im Oktober 2023 in ihrer Kölner Praxis, verletzten und sedierten sie und verbrachten die Geschädigte, die Todesängste litt, in die Wohnung der Täter. Dort hielten sie sie in einem eigens…
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Bundesgerichtshof entscheidet über Haftungsvergleiche im sog. „Dieselskandal“

Mitteilung der Pressestelle Nr. 177/2025 Bundesgerichtshof entscheidet über Haftungsvergleiche im sog. "Dieselskandal" Urteil vom 30. September 2025 - II ZR 154/23 Der unter anderem für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG über die Zustimmung zu einem Deckungsvergleich mit D&O-Versicherern im sog. "Dieselskandal" für nichtig erklärt. Soweit die Hauptversammlungsbeschlüsse über die Zustimmung zu Haftungsvergleichen mit ehemaligen Mitgliedern des Vorstands angefochten wurden, muss das Oberlandesgericht erneut verhandeln und entscheiden. Sachverhalt: Die beklagte Volkswagen AG schloss im Juni 2021 Haftungsvergleiche mit ihrem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und einem ehemaligen Vorstandsmitglied sowie darauf bezogene Deckungsvergleiche mit D&O-Versicherern…
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Verurteilung wegen Diebstahls des Bartaffenweibchens Ruma aus dem Leipziger Zoo rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle Nr. 178/2025 Verurteilung wegen Diebstahls des Bartaffenweibchens Ruma aus dem Leipziger Zoo rechtskräftig Beschluss vom 23. September 2025 - 5 StR 456/25 Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23. April 2025 verworfen. Das Landgericht hat ihn wegen drei Fällen des Diebstahls, wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Nach den Feststellungen des Landgerichts fuhr der Angeklagte mit einem Mitangeklagten in der Nacht von…
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Verkündungstermin am 7. Oktober 2025, 11.00 Uhr, in der Sache 3 StR 534/24 (Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Saarlouis)

Mitteilung der Pressestelle Nr. 179/2025 Verkündungstermin am 7. Oktober 2025, 11.00 Uhr, in der Sache 3 StR 534/24 (Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Saarlouis) Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 7. Oktober 2025 eine Entscheidung verkünden zu einer Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Juli 2024. Dieses hat den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Ihm ist zur Last gelegt worden, er habe am Abend des 17. September 1991 einen Freund durch Äußerungen dazu motiviert, in derselben Nacht einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis durchzuführen; durch diese Haupttat sei ein…
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